15.11.2024
Gläubigerinformation
Az.: 554 IN 2257/13, 543 IN 2257/13, 532 IN 2257/13 AG Dresden - Insolvenzgericht -
Dritte Abschlagsverteilung
Verfahrensbericht
1. Verfahrensstand
Gegenwärtig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG aA nicht abschlussreif.
1.1 Wechsel des Insolvenzverwalters
Nachbestellung RA Dr. Werner Roderfeld zum Insolvenzverwalter
Zunächst ist mitzuteilen, dass der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, am 13.11.2023 verstorben ist. Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden – Insolvenzgericht – vom 05.12.2023 (Az. 554 IN 2257/13) zum neuen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA nachbestellt. Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld war zuvor für Herrn Dr. Bruno M. Kübler bereits in diesem Verfahren tätig. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die allgemeine Verfahrensabwicklung so in geordneten Bahnen bleibt.
1.2 Anspruch der IKP über € 670.000.000,00 verglichen
Streitige Ansprüche der IKP Ihr Kompetenz Partner AG („IKP“), ehemals geführt durch die mittlerweile verstorbene Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, jetzt nachbestellt Herr Rechtsanwalt Dr. Tim Brune als Insolvenzverwalter über das Vermögen der IKP, gegen die Fubus, die ursprünglich in Höhe von € 670.000.000,00 gegen die Fubus geltend gemacht worden waren, wurden streitbeendend verglichen.
Die IKP – ein weiteres Unternehmen der INFINUS Gruppe – begehrte über die letzten Jahre hinweg in zwei Gerichtsprozessen Forderungen von insgesamt gerundet € 670.000.000,00 zur Insolvenztabelle der Fubus festzustellen. Im Hinblick auf die hohe wirtschaftliche Relevanz für Sie – bei Obsiegen der IKP würde Ihre Quotenauskehr deutlich verwässern – habe ich in diesen Verfahren veranlasste Nebeninterventionen begleitet, um die Wahrung Ihrer Interessen als Orderschuldverschreibungsgläubiger in den Verfahren sichergestellt zu wissen. Nach mehrjährigen Rechtsstreiten, wurden nun die Vergleichsvorschläge des Oberlandesgerichts Dresden sich über eine vergleichsweise Tabellenfeststellung von € 12,2 Mio. und € 47,6 Mio. zu einigen, seitens der Parteien akzeptiert.
Es konnten außerdem ergänzend noch weitere, nicht rechtshängige Ansprüche (bspw. Verlustausgleichsforderungen der IKP, Darlehensansprüche Fubus) mitverglichen werden, deren endgültige gerichtliche Klärung im Instanzenzug mutmaßlich das Verfahren um mehrere Jahre verzögert hätte.
1.3 Steuer
Auch Forderungen gegen die Landeshauptstadt Dresden (Gewerbesteuer) und den Freistaat Sachsen/das Finanzamt Dresden-Süd (Körperschaftsteuer) wurden und werden weiterverfolgt.
Schlussendlich konnten nunmehr überschlägig € 28.000.000,00 aus Rückerstattungen für die Jahre 2008 bis 2011 (Körperschaftsteuer) und für die Jahre 2009 bis 2011 (Gewerbesteuer) zu Gunsten der Insolvenzmasse eingenommen werden.
Nicht abgeschlossen sind derzeit die Betriebsprüfungen für die Folgejahre mit einem erwarteten Rückerstattungspotential eines weiteren zweistelligen Millionenbetrags.
1.4 Verfahrensperspektive
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Roderfeld, ist weiterhin gehalten, Forderungen der Schuldnerin massewirksam beizutreiben. Auch sind Forderungen der Schuldnerin gegen verbundene Unternehmen der INFINUS Gruppe in den parallellaufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen Unternehmen zur dortigen Tabelle angemeldet. Herr Rechtsanwalt Dr. Roderfeld rechnet deshalb mit einer noch mehrjährigen Verfahrensdauer. Der Insolvenzverwalter geht weiterhin von einer Insolvenzquote von bis zu 20 % aus, wobei diese Prognose naturgemäß freibleibend und nicht rechtsverbindlich ist.
Und was passiert sonst noch?
2. Verfahrenstätigkeit
Die jüngste Zeit des Verfahrens war – neben meiner Beteiligung in oben geschilderten Verfahren – von der umfangreichen Abwicklung der Auszahlung der im Jahr 2020 erfolgten zweiten Abschlagszahlung geprägt.
Ich bedanke mich bei allen Gläubigern, die durch Mitwirkung bei dem meinerseits installierten Auszahlungsprozedere eine zügige
ermöglicht haben.
Freilich gab es auch im Rahmen dieser Auszahlung wieder eine Vielzahl notwendiger Einzelbefassungen aufgrund von Sonderproblemen (Erbnachfolge, verlorene Wertpapiere, Indossierungen usw.) – hier konnte ich bis heute mit meinen Mitarbeitern nahezu restlose Aufklärung erreichen. Durchgehend war und ist mein Team weiterhin postalisch, per E-Mail und zu ausgewählten Zeiten telefonisch erreichbar, sodass Gläubiger mit Fragen zum Verfahrensstand jederzeit eine kompetente Anlaufstelle haben.
3. Zum Auszahlungsprozedere
Mir sagt das alles nichts?
Sollte Ihnen die Thematik der Orderschuldverschreibungen und der Future Business KG aA kein Begriff sein, jedoch auf Grund eines Nachlasses oder eines Betreuungsverhältnisses, o.ä. dieser Brief zur Bearbeitung vorliegen, so verweise ich Sie zunächst zu einer ausführlichen Erstinformation auf meine Internetseite www.fubus-gv.de.
Wieso eine dritte Abschlagszahlung?
War das nun alles?
Die Durchführung einer Abschlagsverteilung liegt, wie bei den vorherigen Abschlagsverteilungen, im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzverwalters. Eine solche wird üblicherweise dann vorgenommen, wenn die zu verteilenden Gelder prognostisch sicher nicht mehr im Insolvenzverfahren oder für hinzugekommene Quotenberechtigte benötigt werden.
Die dritte Abschlagszahlung ist im Hinblick auf die Gesamtinsolvenzquote noch nicht als letzte Zahlung anzusehen. Der Insolvenzverwalter hält weiter an einer prognostischen Quotenerwartung i.H.v. 20 % fest – diese Information wird nachrichtlich erteilt, eine Gewähr für Höhe und Fälligkeit kann ich aus Perspektive eines Gläubigervertreters nicht übernehmen.
Ich habe doch schon für die erste und zweite Abschlagszahlung alles getan? Falls Sie für die vergangenen Abschlagszahlungen bereits Ihre Originalurkunde hereingereicht und nicht zur Rücksendung erbeten haben oder diese über den Insolvenzverwalter oder die Staatsanwaltschaft zu mir gelangt ist, liegt diese bei mir vor und genügt als Legitimationsnachweis für Ihre Berechtigung. Aufgrund des bereits abgelaufenen Zeitraums seit der letzten Zahlung an Sie als Gläubiger bin ich jedoch gehalten, die Aktualität Ihrer Kontoverbindung abzufragen. Das ist erforderlich, da im Hinblick auf Ihre Vermögenswerte eine Fehlzahlung von mir ausgeschlossen werden muss.
Sollten mir nicht alle notwendigen Unterlagen (insbesondere die originale OSV-Urkunde und das Rücksendeformular "AUSZAHLUNGSDOKUMENT") vorliegen, kann die Auszahlung nicht erfolgen.
Was muss ich tun?
Ich bitte Sie, mir das Rücksendeformular “AUSZAHLUNGSDOKUMENT”, welches Ihnen zugesendet wurde, ausgefüllt und per Post im Original unterschrieben zurückzusenden. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend!
Eine Auszahlung kann – dies schon im Interesse der Gläubiger zum Schutz der Abschlagszahlung – nur erfolgen, sofern das Auszahlungszielkonto zweifelsfrei und rechtmäßig benannt wurde. Ich bitte um Ihr Verständnis, sollten ich oder mein Team hier noch weitere Nachweise anfordern müssen.
Wann bekomme ich mein Geld?
Der Insolvenzverwalter hat die Auszahlung der Abschlagsverteilung zum Jahreswechsel 2024/2025 angesetzt. Ein genauer zeitlicher Ablauf hängt noch von weiterer Prüfung und prozessualen Vorgaben ab.
Wie in den Jahren 2018 und 2020 möchte ich jedoch schon frühzeitig die Vollständigkeit der zur Auszahlung notwendigen Unterlagen – für alle Gläubiger, welche die ersten Abschlagszahlungen erhalten haben, dürfte dies regelmäßig nur das Rücksendeformular “AUSZAHLUNGSDOKUMENT” sein – abfragen, vorbereiten und erfassen. Nachlaufend kalkuliere ich erneut mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten.
Kann ich eine Auszahlung beschleunigen, wenn ich Sie kontaktiere?
Ich werde auf www.fubus-gv.de über den Fortschritt der Auszahlungsprüfung zur dritten Abschlagszahlung informieren. Darüberhinausgehende Anfragen können nicht bearbeitet werden.
Abschließend möchte ich Sie bitten, ergänzend die Informationen auf www.fubus-gv.de einzusehen und zu prüfen, ob seit der Versendung dieses Schreibens eventuell neue Hinweise eingestellt wurden.
Axel Nagel
Auxilium – Inkasso Nagel GmbH & Co. KG als Gemeinsamer Vertreter
12.11.2024
Gläubigerinformation
Dritte Abschlagsverteilung im Insolvenzverfahren der Future Business KGaA
Positive Nachricht für Inhaber von Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA. In diesem Insolvenzverfahren wird es zeitnah eine dritte Abschlagsverteilung geben. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters beträgt die Höhe voraussichtlich etwa 5%. Die Gemeinsamen Vertreter bzw. der Insolvenzverwalter informieren über Details jeweils direkt in den nächsten Tagen.
25.09.2024
Vom 25.09. bis 07.10.2024 ist unser Büro ausschließlich per Mail erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.
08.12.2023
Gläubigerinformation
Insolvenzverfahren im Rahmen des Entschädigungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei ehemalige Manager der sogenannten Infinus-Gruppe
In Ergänzung zur Gläubigerinformation vom 09.11.2023 teile ich mit, dass nunmehr auch das dritte Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
3. Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Kewan Kadkhodai,
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 70f IN 96/23
16.11.2023
Gläubigerinformation
Durch Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Kanzlei des Insolvenzverwalters (https://kueblerlaw.com/de/) wurde bekannt, dass Herr Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler am 13.11.2023 verstorben ist. Informationen zum Fortgang des Verfahrens werden veröffentlicht, sobald diese bekannt sind.
09.11.2023
Gläubigerinformation
Insolvenzverfahren im Rahmen des Entschädigungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei ehemalige Manager der sogenannten Infinus-Gruppe
Als Ihr Gemeinsamer Vertreter nach §§ 19, 7 SchVG informiere ich über den Stand in den Verfahren gegen die drei Verurteilten Herren Ott, Kison und Dr. Kadkhodai (Urteil vom Landgericht Dresden vom 08.04.2019, Az.: 5 KLs 100 Js 7387/12).
Die Staatsanwaltschaft Dresden führte im Zusammenhang mit dem Einzug von Vermögenswerten bei den Verurteilten ein Verteilungsverfahren durch. Dieses endete als Mangelfall, was bedeutet, dass eingezogenen Vermögenswerte nicht ausreichten, die Summe der angemeldeten Ansprüche zu befriedigen. Deshalb war keine Verteilung in dem Verfahren nach der Strafprozessordnung möglich und es wurde beendet. In der Folge gab die Staatsanwaltschaft Dresden die Abwicklung der eingfezogenen Gelder an die zuständigen Amtsgerichte (Insolvenzgerichte) ab.
Bisher wurden zwei Insolvenzverfahren eröffnet.
1. Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rudolf Theodor Franz Ott,
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen 561 (532) IN 278/23
2. Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Christian Kison,
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Aktenzeichen 61 IN 25/23
Für das dritte Verfahren rechne ich ebenfalls mit einer zeitnahen Eröffnung.
Ansprüche der Gläubiger müssen in den drei Insolvenzverfahren erneut und gesondert zur jeweiligen Insolvenztabelle angemeldet werden. Als Geschädigter der sogenannten Infinus-Gruppe könnten Sie einen Anspruch aufgrund deliktischer Handlungen der Verurteilten haben (Schadenersatzanspruch).
Sollten Sie im Infinus-Komplex anwaltlich vertreten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Sie können die notwendigen Anmeldungen zu den Insolvenztabellen selbstverständlich auch eigenständig vornehmen, teilweise erhalten Sie dazu auch direkt Post von den jeweiligen Insolvenzverwaltern. Alternativ können Sie sich bei Fragen an Verbraucherorganisationen wenden, beispielsweise an den IG Infinus e.V. (www.ig-infinus.de).
07.12.2022
Gläubigerinformation
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit
Bis zum 19.12.2022 sind wir telefonisch nicht erreichbar. Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per Mail.
12.07.2022
Gläubigerinformation
Aukünfte zu Auszahlungen im Zuge des staatsanwaltschaftlichen Verteilungsverfahrens
Ergänzend zur Information vom 04.07.2022 weisen wir darauf hin, dass Auskünfte zu bisherigen Auszahlungen gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 17,50 beim Gemeinsamen Vertreter formlos beantragt werden können. Beachten Sie bitte, beigefügte Widerruferklärung für ein beschleunigtes Verfahren.
04.07.2022
Gläubigerinformation
Verteilungsverfahren nach der Strafprozessordnung aufgrund der Verurteilung der Geschäftsführer
Als Ihr gemeinsamer Vertreter nach §§ 19, 7 SchVG setze ich für Sie Ihre Rechte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG aA durch. Obwohl es nicht zum Aufgaben- und Pflichtenkreis des gemeinsamen Vertreters gehört, möchte ich Ihnen jedenfalls alle offenkundigen Informationen – auch zur selbstständigen – Durchsetzung Ihrer Rechte mitteilen, soweit sie mir bekannt werden, da nicht wenige geschädigte Anleger mittlerweile den Überblick über die verschiedenen Verfahren verloren haben.
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Future Business KGaA, namentlich die Herren Rudolf Theodor Franz Ott, Dr. Kewan Kadkhodai und Andreas Christian Kison ergibt sich ein weiteres Mal eine zusätzliche Möglichkeit der Schadenskompensation,
Die Staatsanwaltschaft Dresden informiert hierzu unter
https://www.justiz.sachsen.de/stadd/verfahrenskomplex-infinus-4280.html
Ich werde in den Monaten August und September hierzu Unterstützung anbieten, die ausführlichen Informationen dazu finden Sie rechtzeitig an dieser Stelle. Selbstverständlich können Sie alle notwendigen Maßnahmen auch eigenständig vornehmen oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl damit beauftragen.
29.10.2021
Gläubigerinformation
Verkündungstermin im Strafprozess - Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
An gleicher Stelle wie die öffentliche Hauptverhandlung fand am 29.10.2021 um 10:30 Uhr der Verkündungstermin zu dieser Verhandlung statt.
Der 5. Senat des BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Dresden. Wenn es auch in Teilen kein vorbildliches Urteil war, war es für den Senat jedoch nachvollziehbar. Die durch die Verteidigung gestellten Verfahrensrügen waren bis auf eine Rüge durchgehend erfolglos. Für den Beteiligten P. sah der Senat die Möglichkeit, dass bei seiner Strafbemessung die Kronzeugenregelung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sein könnte und verwies diesen Teilaspekt zurück zum Landgericht Dresden zur Prüfung. Der gerügte Wechsel eines Richters des Landgerichtes Dresden kurz nach dem Ende des Strafprozesses, wurde durch den Senat als "nicht gut" bezeichnet.
Der Senat sieht es als erwiesen an, dass das Infinus-Geschäftsmodell nur eine "Fassade" war. Die abgeschlossenen großvolumigen Kapitalversicherungsverträge wurden als "Mittel zur Täuschung" festgestellt. Die Vermittler der Infinus-Anlageprodukte waren gutgläubig.
Die Verurteilten selbst waren bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend, sie wurden durch Ihre Verteidiger vertreten. Zugegen im Gerichtssaal waren einige wenige Gläubiger, einige Vertreter der Presse (TV, Radio, Zeitung).
24.08.2021
Gläubigerinformation
Terminhinweis der Pressestelle des Bundesgerichtshofes:
Das Landgericht Dresden hat fünf ehemalige Verantwortliche der Infinus-Unternehmensgruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen weiteren Mitarbeiter wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und acht Jahren verurteilt und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Nach den Urteilsfeststellungen unterhielten die Angeklagten ein aus mehreren Unternehmen bestehendes „Schneeballsystem“. Hierfür wurden Anleger geworben, indem diesen Scheingewinne vorgetäuscht wurden, obwohl die Anlagegesellschaft tatsächlich nicht über ein tragfähiges Geschäftskonzept verfügte. Irrtumsbedingt investierten die geschädigten Anleger im von der Anklage umfassten Tatzeitraum in Anleihen und Nachrangdarlehen im Gesamtvolumen in Höhe von 541.947.300 Euro, wovon bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs lediglich ein Teil zur Rückzahlung gelangte.
Gegen dieses Urteil richten sich die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführten Revisionen der Angeklagten, über die der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 11. Oktober 2021 um 10.00 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts (Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, Großer Sitzungssaal) verhandeln wird. Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 29. Oktober 2021, 10.30 Uhr, ebenfalls im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, in Aussicht genommen.
Ihr Gemeinsamer Vertreter wird vor Ort sein und im Anschluss Bericht erstatten.
23.08.2021
Gläubigerinformation
aktuelle Fragen und Hinweise / Ergänzung
Ich habe noch keine 2. Teilauszahlung aus dem Jahr 2020 erhalten, was muss ich tun?
Bitte überprüfen Sie unbedingt und sorgfältig Ihre Kontoauszüge ab dem 3. Quartal 2020.
Jede Anfrage löst bei unserem hierfür tätigen Dienstleister einen für uns kostenpflichtigen Nachforschungsauftrag aus.
Die Kosten liegen derzeit bei 17,80 € zzgl. ges. MwSt. pro Anfrage.
Wird durch den Nachforschungsauftrag eine von uns ordnungsgemäße Auszahlung festgestellt, leiten wir die Kosten hierfür an den Auftraggeber der Anfrage weiter.
01.02.2021
Gläubigerinformation
Insolvenz des Wirtschaftsprüfers Hußendörfer
Aufgrund vermehrter Anfragen dazu teilen wir mit, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wirtschaftsprüfers der Infinus-Gruppe Hußendörfer nicht in den Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Vertreters fällt.
Aus diesem Grund können dazu keinerlei Auskünfte gegeben werden.
09.10.2020
Gläubigerinfo
Angebot von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, Nürnberg
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in ca. 14 Tagen auf dieser Seite. Sehen Sie deshalb bitte von Anfragen diesbezüglich ab.
Update 23.08.2021: Das Angebot ist nicht mehr verfügbar.
03.08.2020
Gläubigerinfo
2. Abschlagszahlung Future Business KGaA
Ab dem 03.08.2020 werden die Überweisungen für die 2. Abschlagszahlung durchgeführt.
Dieser Vorgang wird voraussichtlich im Oktober 2020 abgeschlossen sein.
Sehen Sie bitte von Anfragen zum genauen Auszahlungsdatum ab.
13.07.2020
Gläubigerinfo
aktuelle Fragen und Hinweise / Ergänzung
Ich habe noch keine 1. Teilauszahlung aus dem Jahr 2018 erhalten, was muss ich tun?
Bitte überprüfen Sie unbedingt und sorgfältig Ihre Kontoauszüge ab dem 3. Quartal 2018.
Jede Anfrage löst bei unserem hierfür tätigen Dienstleister einen für uns kostenpflichtigen Nachforschungsauftrag aus.
Die Kosten liegen derzeit bei 17,80 € zzgl. ges. MwSt. pro Anfrage.
Wird durch den Nachforschungsauftrag eine von uns ordnungsgemäße Auszahlung festgestellt, leiten wir die Kosten hierfür an den Auftraggeber der Anfrage weiter.
11.05.2020
Gläubigerinfo
aktuelle Fragen und Hinweise
Wird eine existierende Freistellungsbescheinigung /Negativerklärung bei Auszahlungen berücksichtigt?
Zahlungen aus der Insolvenzmasse erfolgen nach Angaben der Insolvenzverwalter grundsätzlich für alle Gläubiger einheitlich ohne Berücksichtigung von existierenden Freistellungsbescheinigungen/Negativerklärungen.
Für mögliche Erstattungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Ich habe noch keine 1. Teilauszahlung aus dem Jahr 2018 erhalten, was muss ich tun?
Bitte prüfen Sie zunächst anhand Ihrer Kontoauszüge ab dem 3. Quartal 2018, ob tatsächlich kein Zahlungseingang festzustellen ist.
Sollte dies der Fall sein, verfahren Sie bitte weiter wie hier auf der Startseite in der Gläubigerinfo vom 17.04.2020 zur 2. Abschlagszahlung beschrieben.
Vermerken Sie zusätzlich auf dem Dokument „1. Teilauszahlung nicht erhalten“.
Ich habe das Original meiner Urkunde verlegt, verloren etc., was muss ich tun?
Ist eine Urkunde nicht mehr verfügbar, ist die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zwingend notwendig, die dazu notwendigen Informationen finden Sie auf der Startseite in der Gläubigerinfo vom 29.01.2019
Es gibt Veränderungen in meiner persönlichen Situation, was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns ohne gesonderte Aufforderung mit, wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern bei Adresse, Kontoverbindung, etc).
Dies gilt insbesondere auch bei Erbschaft, Verkauf, Abtretung oder Ähnlichem einer Orderschuldverschreibung. Fügen Sie die entsprechenden Nachweise im Original bei, alternativ als beglaubigte Kopie. Ohne entsprechende Nachweise kann keine Bearbeitung erfolgen.
Wie ist das Procedere bei unrichtigen Kontoverbindungen?
Sollten die durch den Gemeinsamen Vertreter getätigten Überweisungen durch fehlerhafte Angaben, Kontoauflösung oder ähnliches nicht korrekt zustellbar sein, werden die zusätzlich anfallenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Wie werden Betrugsversuche behandelt?
Leider mussten wir in letzter Zeit in Einzelfällen feststellen, dass von Gläubigern unterstellt wurde, sie hätten Originale von Orderschuldverschreibungen per Einschreiben übermittelt. Diese waren jedoch nicht oder lediglich als Kopie beigefügt.
In den jeweiligen Fällen wurden seitens der Gläubiger teilweise auch rechtliche Schritte angekündigt oder anderweitige Drohungen ausgesprochen. In allen Fällen konnte nach umfangreichen Recherchen ermittelt werden, dass diese Dokumente nicht versandt wurden. Bei solchen Vorgängen werden grundsätzlich die Kosten der Nachverfolgung in Rechnung gestellt und gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.
Wie werden Orderschuldverschreibungs-Urkunden und Schriftverkehr anderer Gemeinsamer Vertreter behandelt?
Unterlagen, welche nicht den Gemeinsamen Vertreter Auxilium-Inkasso Nagel GmbH & Co. KG zuzurechnen sind, werden nicht bearbeitet bzw. weitergeleitet. Es wird in diesem Zusammenhang auch keinerlei Haftung z.B. auf Vollständigkeit usw. übernommen.
Rücksendungen (insbesondere von Original-Urkunden) sind durch den Absender zu beauftragen, zu organisieren und die dabei entstehenden Kosten selbst zu tragen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der persönlichen Abholung vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ausgenommen hiervon sind Dokumente von aktiven Mitgliedern der IG – Infinus e.V. (www.ig-infinus.de)
17.04.2020
Gläubigerinfo
Wichtige Unterlagen zur 2. Abschlagszahlung der Orderschuldverschreibungen
Als Gemeinsamer Vertreter haben wir heute alle von uns betreuten OSV-Inhaber mit nachstehendem Brief angeschrieben. Sollten Sie diese Post in den nächsten 14 Tagen nicht erhalten haben oder sind Ihre Unterlagen verloren gegangen, können Sie sich hiermit entsprechende Ersatzbelege für das Auszahlungsdokument erstellen.
Haben Sie uns die Originalurkunde bereits übersandt, drucken Sie den Ersatzbeleg aus und ergänzen Sie die Anschrift und die Kontodaten in den dafür vorgesehenen Feldern sowie die Nummer der Urkunde und den/die Namen der Inhaber.
In der unteren Zeile tragen Sie bitte Ort, Datum sowie Name(n) in Blockschrift ein. Nach dem Unterschreiben durch ALLE Inhaber lassen Sie uns das Auszahlungsdokument bitte zukommen.
Liegt die Originalurkunde noch bei Ihnen, kleben Sie anschließend den ausgefüllten Ersatzbeleg auf die Rückseite der Original- Orderschuldverschreibungsurkunde und senden Sie beides (Originalurkunde und Auszahlungsdokument) an uns zurück.
Liegt die Originalurkunde nicht mehr vor, übersenden Sie bitte den ausgefüllten Ersatzbeleg mit dem Hinweis "Urkunde liegt nicht mehr im Original vor".
09.04.2020
Gläubigerinfo
Zweite Abschlagszahlung Future Business KGaA
Nach heutiger Rücksprache mit dem Büro des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA Dr. Kübler hat dieser die Verteilung des zweiten Abschlags für das erste Halbjahr 2020 angesetzt. Ein genauer zeitlicher Ablauf hängt noch von weiterer Prüfung und prozessualen Vorgaben ab. Letzteres ist zeitaufwändig, sodass ich mit einer Auszahlung des Abschlages durch den Insolvenzverwalter an mich bis zum 30.06.2020 rechne.
29.01.2019
Gläubigerinfo
Ab dem 01.02.2021 wird dieser Service eingestellt.
Auftrag zur Durchführung eines Aufgebots
Mit nachfolgendem Auftragsformular können sie kostenpflichtig ein Aufgebot für verlorene oder nicht auffindbare Orderschuldverschreibungsurkunden bestellen.
Über die Gebührenpauschale erstellen wir nach Auftragseingang eine Rechnung.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Auftrag bearbeitet.
29.01.2019
Gläubigerinfo
Termin zur persönlichen Übergabe von Urkunden am 09.02.2019
Letztmaliger Termin wegen geringer Inanspruchnahme.
Wo ?
01097 Dresden, Große Meißner Straße 15 - im Foyer des Hotels "The Westin Bellevue"
Wann ?
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Was ist mitzubringen ?
Ihre Original-Urkunde und Ihre Kontodaten, bei Firmen zusätzlich eine Vertretungsvollmacht
08.01.2019
Gläubigerinfo
Termin zur persönlichen Übergabe von Urkunden am 12.01.2019
Wie angekündigt immer der 2. Samstag im Monat.
Wo ?
99887 Herrenhof, Hauptstraße 1 - im "Bürgerhaus"
Wann ?
10:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Was ist mitzubringen ?
Ihre Original-Urkunde und Ihre Kontodaten, bei Firmen zusätzlich eine Vertretungsvollmacht
10.11.2018
Gläubigerinfo
Service für von mir vertretene Gläubiger (ab Januar 2019)
Da eine große Anzahl von Gläubigern Ihre Urkunde nicht aus den Händen geben möchte, biete ich an, Ihre Urkunde persönlich vorbeizubringen. Ich werde den Auszahlungsvermerk erstellen und somit bleiben Sie Immer im Besitz Ihrer Urkunde.
Als Termin steht ab 01.01.2019 – bis 04.05.2019 immer der 2. Samstag im Monat. Den jeweiligen Ort in Deutschland mit genauer Anschrift entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.fubus-gv.de
Für Gläubiger die Ihre Urkunden zurückhaben möchten biete ich im Vorfeld an über das auf der Seite ab Januar 2019 erhältliche Formular den Bedarf anzumelden.
Für verloren gegangene Urkunden können Sie ab Januar 2019 bei mir ein Aufgebots-Verfahren bestellen. Sie brauchen hierzu keinen Anwalt zu beauftragen.
10.11.2018
Gläubigerinfo
Sehr geehrte Gläubiger
In meiner Funktion als Gläubigervertreter konnte ich an die meisten von mir vertretenen
Gläubiger die erste Abschlagszahlung vornehmen.
Leider ist festzustellen dass noch nicht alle Gläubiger Ihre Urkunden eingereicht haben, Bankverbindungen zur Auszahlung nicht vorliegen, fehlerhaft oder unvollständig sind.
Nur für vollständig vorliegende Unterlagen kann eine Auszahlung erfolgen.
Ich habe persönlich nochmals am 11.10.2018 mit dem Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler über die Möglichkeit einer
Kostendeckung aus der Masse gesprochen, erhielt aber leider erneut eine ablehnende Antwort.
Soweit ich Ihr Gläubigervertreter bin, berechne ich Ihnen daher die Kosten am unteren Ende der Bandbreite der geschäftsüblichen Gebührenabschläge.
Die Abrechnung hierzu geht Ihnen in den nächsten Tagen postalisch durch die
Auxilium-Inkasso Nagel GmbH & Co. KG zu.
Hierauf ist keine Zahlung zu leisten.
Über die Möglichkeit einer Kostenerstattung erfahren Sie demnächst mehr hier auf der Webseite www.fubus-gv.de
24.10.2018
Gläubigerinfo
Erste Teilzahlung Future Business KGaA
In meiner Funktion als Gläubigervertreter nehme ich die 1. Abschlagszahlung auf die Orderschuldverschreibungen für alle mir komplett vorliegenden Unterlagen vor.
Auszahlungen für noch nicht vorliegende, unvollständige oder unrichtige Unterlagen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
23.08.2018
Gläubigerinfo
Steuerbescheinigung im Rahmen der Abschlagszahlung
Im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung für Gläubiger von Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA versendet der Insolvenzverwalter als Vertreter/Nachfolger der Emittentin Steurbescheinigungen. Diese informieren Sie über die Höhe der in der Abschlagszahlung enthaltenen Kapitalerträge und die auf diese anfallenden Steuern. Bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle wurden nicht nur die Nominalforderungen (der Bertrag auf der Orderschuldverschreibungsurkunde) festgestellt, sondern auch der jeweilige bis zur Insolvenzanmeldung angefallene Zins. Auf diesen sind, auch bei abschlägigen Zahlungen, Steuern zu zahlen.
Dies ist NICHT der Auszahlungsbetrag, es handelt sich um eine steuerliche Information. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem steuerlichen Berater oder vom Insolvenzverwalter.
06.08.2018
Gläubigerinfo
Erste Teilzahlung Future Business KGaA
In meiner Funktion als Gläubigervertreter hat mich der Insolvenzverwalter Dr. Kübler informiert, dass nun die Erste Teilauszahlung der Future Business KGaA vorgenommen wurde. Die Formulare für die entstehenden steuerlichen Abzüge aus der vertraglich vereinbarten Verzinsung der ersten Teilauszahlung, werden direkt vom Insolvenzverwalter Dr. Kübler versandt.
Die Auszahlung durch den Gemeinsamen Vertreter erfolgt nach Verarbeitung und abschließender Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen.
Siehe hierzu auch das bereits erhaltene Schreiben bzw. das hier am 26.06.2018 veröffentlichte Infoschreiben GV.
19.06.2018
Gläubigerinfo - Urlaubszeit
Wir sind in der Zeit vom 23.06.2018 – 07.07.2018 nur „eingeschränkt“ erreichbar.
In Notfällen errreichen Sie Herrn Ralf Langer unter 0171-5572189.
29.06.2018
Gläubigerinfo
Erste Abschlagszahlung Future Business KGaA
Als Gläubiger sollten nicht damit rechnen, dass die vom Insolvenzverwalter Dr. Kübler für das Ende des zweiten Quartals 2018 vorgesehene erste Abschlagszahlung zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Konto sein wird. Dieser Termin wurde seitens des Insolvenzverwalters als vorgesehener Zeitpunkt für die Überweisung an die 16 Gemeinsamen Vertreter dargestellt. Die Zahlung wird durch den Insolvenzverwalter wahrscheinlich erst mit etwas zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden, da noch nicht alle notwendigen Verfahrensregularien endgültig geregelt sind. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinsamen Vertreter ab, hierdurch wird der Auszahlungstermin weiter unnötig verzögert. Urkunden können auch nach dem 30.06.2018 problemlos übermittelt werden, hierdurch entsteht Ihnen kein Nachteil. Es gibt keine Annahmefrist.
26.06.2018
Gläubigerinfo
Wichtige Unterlagen zur Abschlagszahlung der Orderschuldverschreibungen
Als Gemeinsamer Vertreter haben wir alle von uns betreuten OSV-Inhaber mit nachstehendem Brief angeschrieben. Sollten Sie diese Post nicht erhalten haben oder sind Ihre Unterlagen verloren gegangen, können Sie sich hier entsprechende Ersatzbelege erstellen.
Drucken Sie den Ersatzbeleg aus, kleben Sie ihn auf die Rückseite der Original- Orderschuldverschreibungsurkunde und ergänzen Sie die Kontodaten in den dafür vorgesehenen Feldern sowie die Nummer der Urkunde und den/die Namen der Inhaber im linken senkrechten Feld.
In der unteren Zeile tragen Sie bitte Ort, Datum sowie Name(n) in Blockschrift ein. Nach dem Unterschreiben durch ALLE Inhaber lassen Sie uns das Dokument (bestehend aus der Originalurkunde und dem aufgebrachten Aufkleber) bitte zukommen.
Liegt die Originalurkunde nicht mehr vor, übersenden Sie bitte den ausgefüllten Aufkleber mit dem Hinweis "Urkunde liegt nicht mehr im Original vor".
25.06.2018
Gläubigerinfo
Gesicherter Versand - erweitertes Verfahren
Aufgrund der vielen bei uns eingehenden Anfragen haben wir es ermöglicht, den gesicherten Versand bis auf Weiteres wieder zu ermöglichen. Die Verfahrensweise bleibt unverändert.
Auch die entstehenden Kosten in Höhe von 37,85 €, welche nachträglich in Rechnung gestellt werden, bleiben unverändert.
Wer seine Urkunde nach der Prüfung durch den Gemeinsamen Vertreter wieder zurück erhalten möchte, und nicht die Verwahrung beim Gemeinsamen Vertreter bis zur endgültigen Quotenverteilung präferiert, kann dies beantragen. Der Gemeinsame Vertreter versendet die Wertpapiere auf gleichem Wege des versicherten Versandes zu Lasten des jeweiligen Orderschuldverschreibungsinhabers.
19.06.2018
Gläubigerinfo
Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand der Auszahlung abzusehen. Erforderliche Unterlagen werden wir gegebenfalls von Ihnen anfordern.
04.06.2018
Gläubigerinfo
Lösung zum gesicherten Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden:
Wird nicht mehr angeboten.
Lösung zum gesicherten Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden:
Ab sofort bieten wir eine Lösung zum gesicherten Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden an. Für die Auszahlung der angekündigten Abschlagszahlung ist es notwendig, dass die Originalurkunden an die jeweiligen gemeinsamen Vertreter versendet werden. Bei den zu versendenden Urkunden handelt es sich um Wertpapiere, welche nach den geltenden Beförderungsbedingungen durch die Deutsche Post nicht versendet werden dürfen (auch nicht per eingeschriebenen Brief). Sollte eine Urkunde beim Transport verlustig gehen, haftet die Deutsche Post dafür nicht. Eine beglaubigte Kopie als Ersatz für ein verloren gegangenes Original nicht ausreichend. Eine Ersatzbeschaffung ist nur über ein sogenanntes Aufgebot möglich und mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro verbunden. Für den gesicherten Versand haben wir einen geeigneten Logistikpartner gefunden.
Im Folgenden erläutern wir die Verfahrensweise:
Variante 1: Sie fordern einen Versandschein per Mail unter Nennung der postalischen Adresse und der OSV-Registernummer bei der
logistic & business solution küchler e.K. unter der Mail: mbe0153@mbe.de an.
Innerhalb von 1-2 Werktagen erhalten sie den Versandschein, der auf einen handelsüblichen Umschlag aufgeklebt wird. Die Sendung kann dann bei jedem UPS-Accsess-Point (zu finden unter www.ups.com/dropoff) kostenfrei abgegeben werden. Alternativ können sie über die Internetseite www.ups.com oder unter der Telefonnummer 0361/21921255 eine Abholung von zu Hause gegen eine Gebühr von 3,00 Euro beauftragen.
Variante 2: Sie fordern einen Versandschein per Telefon unter Nennung der postalischen Adresse und der OSV-Registernummer bei der
logistic & business solution küchler e.K. unter der Telefonnummer: 0361/21921255 an (Mo – Fr, jeweils 09:00-18:00 Uhr).
Innerhalb von 1-2 Werktagen erhalten sie den Versandschein, der auf einen handelsüblichen Umschlag aufgeklebt wird. Die Sendung kann dann bei jedem UPS-Accsess-Point (zu finden unter www.ups.com/dropoff) kostenfrei abgegeben werden. Alternativ können sie über die Internetseite www.ups.com oder unter der Telefonnummer 0361/21921255 eine Abholung von zu Hause gegen eine Gebühr von 3,00 Euro beauftragen.
Der gesicherte Versand ist für alle gemeinsamen Vertreter möglich, die Verteilung der Urkunden erfolgt nach der zentralen Annahme beim Logistikpartner im Anschluss direkt durch unseren Rechtsdienstleister.
Pro Umschlag können auch mehrere Urkunden bis zu einem Gesamtwert von 100.000 EUR versendet werden.
Der Preis pro Sendung beträgt 37,85 EUR und wird nachträglich an den Absender in Rechnung gestellt.
08.05.2018
Gläubigerinfo
Als gemeinsamer Gläubigervertreter möchte ich Sie informieren, dass der Insolvenzverwalter Dr. Kübler, mit Schreiben vom 19.04.2018, eine Abschlagsverteilung in Höhe von 5,96% abzüglich Steuern und Kosten für die zur Insolvenztabelle festgestellten Insolvenzforderungen für Mitte des Jahres 2018 angekündigt hat. Als gemeinsamer Vertreter werde ich die Abschlagsverteilung an Sie leisten.
Dazu erhalten Sie in Kürze Post, in der ich Sie über die genauen Modalitäten informiere.
12.12.2017
Gläubigerinfo
Als gemeinsamer Gläubigervertreter möchte ich Sie informieren, dass wie Dr. Kübler ankündigte, die erste Teilauszahlung über die Gemeinsamen Vertreter an die Gläubiger/Inhaber der Orderschuldverschreibungen im 1. Quartal 2018 erfolgen soll.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Urkunden an den Insolvenzverwalter senden müssen, jedoch ist das genaue Prozedere hierzu noch nicht bekannt
Sobald mir hierzu konkretere Informationen vorliegen, werde ich Sie unaufgefordert informieren.
15.06.2017
Gläubigerinfo
Ich gebe vorsorglich hierzu folgende Erläuterung und Erklärung ab:
Sollte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 22.06.2017 entscheiden, dass die für die beschlussfassende Gläubigerversammlung durch das Amtsgericht Dresden erfolgte Einberufung an einem Formfehler leiden soll, werde ich dies auch ohne die Notwendigkeit von gerichtlicher Nichtigkeitsfeststellung beachten.
Ich weise vorsorglich zur Vermeidung aus meiner Sicht wirtschaftlich nicht sinnvoller Kostenrisiken und willkürlicher justizieller Sachbefassung hiermit öffentlich hin.
13.03.2017
Gläubigerinfo
Information zur Kostenrechnung gemeinsamer Vertreter.
In Bezug auf BGH Urteil vom IX ZR 87/16 vom 12.01.2017
Betrachten Sie dies als allgemeine Information.
20.02.2017
Gläubigerinfo
Information zur Bestellung gemeinsamer Vertreter - Schreiben der RA Mattil & Kollegen vom 20.01.2017 und des RA Gloeckner vom 09.02.2017, als gemeinsamer Vertreter.
Betrachten Sie dies als allgemeine Information.
21.01.2017
Gläubigerinfo
Beschluss des Amtgerichts Dresden vom 17.01.2017, im Insolvenzverfahren der Future Business KGaA zu nachträglich angemeldeten Forderungen.
Alle Forderungen sind von mir fristgerecht angemeldet.
Betrachten Sie diesen Beschluss als allgemeine Information.
31.08.2016
Gläubigerinfo
Bewegung im Falle der in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten.
Von den insgesamt sechs Angeklagten Managern der Infinus-Gruppe waren im Vergangenen bereits 2 aus der Haft entlassen worden. Ein weiterer, Herr Siegfried Bullin wurde soeben auch frei gelassen. Die Entlassung aus der Untersuchungshaft für Herrn Rudolf Ott steht nach unseren Informationen unmittelbar bevor. Somit verbleiben gegenwärtig nur zwei der sechs Beklagten in Untersuchungshaft. Auch hier laufen die Prüfverfahren zur Entlassung.
Dies ist eine weitere interessante Entwicklung am Rande des Insolvenzverfahrens.
19.07.2016
Gläubigerinfo
Pressemitteilung des RA Dr. Kübler vom 19.07.2016 zum Stand der Verwertung durch Immobilienverkauf. Bestätigung des Zahlungseingangs zum 15.07.2016 im Insolvenzverfahren gegen Jörg Biehl und ebenfalls zum 15.07.2016 im Insolvenzverfahren gegen Future Business KGaA.
20.06.2016
Gläubigerinfo - Urlaubszeit
Wir sind in der Zeit vom 06.07.2016 – 15.07.2016 und 25.07.2016 – 05.08.2016 nur „eingeschränkt“ erreichbar.
19.05.2016
Gläubigerinfo
Endurteil des AG Dresden vom 19.05.2016 zur Gleichrangigkeit der Genussrechte.
17.05.2016
Gläubigerinfo
Schreiben des RA Dr. Kübler vom 17.05.2016 zur Quotenausschüttung (Abschlagsverteilung), als Insolvenzverwalter der Future Business KGaA.
Abschlagsverteilung derzeit nicht möglich ...
08.12.2015
Gläubigerinfo
Schreiben des RA Dr. Kübler vom 25.11.2015 zur Quotenausschüttung (Abschlagsverteilung), als Insolvenzverwalter der Future Business KGaA.
28.10.2015
Gläubigerinfo
Beschluss des AG Dresden im Insolvenzverfahren der Future Business KG a.A., für nachträglich angemeldete Forderungen.
14.10.2015
Gläubigerinfo
Angemeldete Forderungen aus Orderschuldverschreibungen sind vollständig anerkannt worden, soweit sie nicht schriftlich gegenüber dem Gläubiger bestritten worden sind. Vorraussichtlich wird mit einer Teilauszahlung noch 2015 begonnen.
05.10.2015
Aufgrund häufiger Anfragen zu Tabellenauszügen bezüglich der Forderungsanmeldungen, erlaube ich mir nachfolgend auf §179 InsO Absatz (3) zu verweisen.
§ 179 InsO
Streitige Forderungen
(1) Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es dem Gläubiger überlassen, die Feststellung gegen den Bestreitenden zu betreiben.
(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden, den Widerspruch zu verfolgen.
(3) Das Insolvenzgericht erteilt dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle. Im Falle des Absatzes 2 erhält auch der Bestreitende einen solchen Auszug. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt; hierauf sollen die Gläubiger vor dem Prüfungstermin hingewiesen werden.
30.06.2015
Der Newsletter 06/2015 mit dem Bericht des 1. Prozesstages in Leipzig wurde versandt.
02.04.2015
Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Osterfest.
13.02.2015
Richtigstellung
Leider kam es bei der Erstellung des Briefes vom 09.02.2015 zu einer Namensverwechslung. Diese hat ausdrücklich keinen Einfluss auf den originären Inhalt des Schreibens. Aus ökonomischen Gründen wurde auf einen kompletten Neudruck verzichtet. Als gemeinsamer Vertreter bitte ich jedoch um entsprechende Beachtung dieser Richtigstellung.
Auf Seite 1 Punkt I.1. - Insolvenz der Emittenten steht bei ecoConsort AG ein falscher Insolvenzverwalter. Dies muß korrekt heißen wie folgt:
ecoConsort AG (Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler)
06.02.2015
Information zum Barcode
Den für die Registrierung notwendigen Barcode (Strichcode) finden Sie in Ihrem letzten Anschreiben von uns, ganz oben rechts.
03.02.2015
Gläubigerinfo
In den nächsten Tagen erhalten Sie wichtige, schriftliche Informationen, zum derzeitigen Verfahrenstand.
18.12.2014
Pressemitteilung
FuBus: bereits fast 90 Mio. Euro sichergestellt
Dresden, 18. Dezember 2014. Der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA (FuBus), Bruno M. Kübler, hat gut ein Jahr nach Beginn des Insolvenzverfahrens bereits über die Hälfte des erwarteten
Restvermögens („Masse“) für die Gläubiger realisiert. Kübler, Seniorpartner
der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, informierte heute im Rahmen einer
Gläubigerversammlung die FuBus-Gläubiger über den Stand des Verfahrens.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link.
12.12.2014
Ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Mein Büro ist vom 22.12.2014 bis einschließlich 06.01.2015 geschlossen.
03.12.2014
Das Anschreiben an die vertretenen Gläubiger wird am 05.12.2014 verschickt.
01.12.2014
Alle Forderungen in den Serien, für die Axel Nagel als Gläubigervertreter gewählt wurde, sind angemeldet.
Sie erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein Anschreiben.
Den Berichtstermin werde ich für Sie am 18.12.2014 wahrnehmen.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Verzögerungen bei gestellten Anfragen kommen.